Sieben Irrtümer über die Rente

Über die gesetzliche Rente existieren zahlreiche Halbwahrheiten oder Falschinformationen, die oft Gegenstand von Diskussionen im Verwandten-, Freundes- oder Kollegenkreis sind. Einige dieser Irrtümer im Überblick – und warum eine absolute Wahrheitsfindung oft kaum möglich ist.

Text: Thomas Gasch

Irrtum 1: Die Rente ist nicht sicher

„Die Rente ist sicher“ – diese Aussage des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm aus den 80er-Jahren wird oft spöttisch zitiert. Übersehen wird dabei gern, dass die gesetzliche Rentenversicherung Prozesse abbildet, die sich über mehrere Jahrzehnte teils immer wieder neu entwickeln. Es handelt sich um ein lebendiges System, das die Krisen nahezu schadlos überstanden hat. Auch die Fokussierung auf vermeintliche Probleme wie „die Boomer gefährden die Zukunftsfähigkeit der Rente“, verbunden mit Aktionismus wie „Abschaffung der Rente mit 63“, wird dem Rentensystem nur wenig gerecht.

Beim sogenannten Umlageverfahren geht es um komplexe Finanzströme zwischen den Beitragszahlern – einschließlich seit Jahren konstanter Bundesmittel – und den Leistungsempfängern. Die Stellschrauben sind vielfältig und durchaus effektiv, wie der seit Jahrzehnten nahezu konstante Beitragssatz von aktuell 18,6 Prozent belegt. Ausgeblendet werden in der Diskussion oft Prozesse einer verlässlichen Rentendynamik sowie die Einbettung in ein Mehrsäulensystem, das zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

Irrtum 2: Kein Anspruch ohne langes Einzahlen

Das Rentenrecht kennt den Begriff der vorzeitigen Wartezeiterfüllung. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kann schon ein Beitrag ausreichen, um einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Todes – etwa Witwenrente – auszulösen. Bei einer schweren Erkrankung in jungen Jahren reichen für einen Rentenanspruch von oft über 1000 Euro im Monat zwölf Pflichtbeiträge. Ähnlich kurze Mindestversicherungszeiten gelten bei Ansprüchen auf Reha- oder Präventionsleistungen.

Irrtum 3: Ein Minijob lohnt sich nicht für die Rente

Ein eigener Rentenbeitrag aus einem Minijob bewirkt die rechtliche Gleichstellung zu einem Beitrag aus einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. Sofern der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, wirkt er als sogenannte Mehrfachversicherung additiv bei den Berechnungselementen, was etwa bei Erwerbsminderungsrenten deutliche Vorteile bedeutet. In fast allen Fällen ist die Abwahl der Versicherungspflicht unklug – trotz weiterer Gutschrift des Arbeitgeberanteils.

Irrtum 4: Mit Rentenbeginn kann ich nichts mehr ändern

„Mit dem Eintritt in die Altersrente ist das Versicherungsleben abgeschlossen“ – so klang noch vor nicht allzu langer Zeit die Aussage in den Rentenberatungen. Damit sei die eigene Rentenhöhe unwiderruflich fixiert – auf Dauer. Diese Aussage ist zwar inzwischen Vergangenheit, allerdings immer noch in den Köpfen der am Rentenbaukasten beteiligten Akteure vorhanden. So besteht beispielsweise bei einem Renteneintritt vor dem Regelalter weiter eine Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung mit späterem Rentenplus.

Ab dem Regelalter kann dies optional weiter fortgeschrieben werden. Gleiches gilt für nicht erwerbsmäßige Pflege im höheren Alter. Freiwillige Beitragszahlungen – auch Ausgleichszahlungen für Kürzungen durch Versorgungsausgleich oder Rentenabschlag – sind regelmäßig bis zum Regelalter zulässig. Die Wahl einer Teilrente lässt zudem neue Kombinationsmodelle aus Beschäftigung inklusive Selbstständigkeit und Rentenbezug zu. Dadurch kann man den endgültigen vollen Rentenbeginn positiv beeinflussen – eine gute Beratung vorausgesetzt.

Irrtum 5: Abschläge enden mit dem Regelalter

Dieser Gedanke ist falsch. Wenn eine abschlagsbehaftete Rente in Anspruch genommen wurde, dann bleiben diese Abschläge lebenslang erhalten. Auch eine nachfolgende Hinterbliebenenrente ist davon betroffen. Vermeiden lassen sich Rentenabschläge etwa durch eine Ausgleichszahlung, die Wahl einer alternativen Rentenart oder zumindest teilweise durch die Inanspruchnahme einer Teilrente, wenn das Gesamteinkommen es zulässt. Sofern gesundheitliche Gründe für eine Frührente sprechen, kann der Weg über eine Teilerwerbsminderungsrente in eine Altersrente günstiger sein, da Besitzschutzregeln die günstigeren Berechnungselemente der vorherigen Rente sicherstellen.

Irrtum 6: Die letzten Jahre im Job zählen besonders

Hier streiten sich die Geister. In der Rentenformel geht es zunächst um die Summe der Entgeltpunkte. Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Verhältniswert des eigenen Jahresverdiensts zum Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten des jeweiligen Jahres. Somit ist es also egal, zu welchem Zeitpunkt diese Bewertung erfolgt. In der Praxis wird jedoch meist im höheren Alter ein besserer Verdienst erzielt. Hinzu kommt das Steuerungselement „Zugangsfaktor“, also die Bestimmung des Rentenabschlags bei vorzeitigem Renteneintritt.

Dieser Doppeleffekt kostet bereits einen Normalverdiener Jahrgang 1964 gut 400 Euro Monatsrente bei einem Renteneintritt mit 63 anstelle 67 Jahren. Isoliert betrachtet bedeuten diese vier Arbeitsjahre jedoch nur knapp 160 Euro Rentenzuwachs. Es gilt somit, unbedingt unterschiedliche Renteneintrittstermine zu betrachten.

Irrtum 7: Beratung ist unnötig

Lassen Sie sich frühzeitig persönlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Der Service ist kosten- und interessenfrei und zu fast allen Bereichen der Altersvorsorge mit dem Schwerpunkt gesetzliche Rente möglich. Die Beratungen erfolgen altersunabhängig vor Ort, telefonisch oder per Video. Ein Termin lässt sich über die kostenfreie Servicenummer 0800 10004800 vereinbaren. Selbst Personen ohne Beitrag sind beratungsberechtigt.

Foto: Midjourney / Illustrationen: iStockphoto

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