Schon mit einfachen Maßnahmen lässt sich verhindern, dass die Wohnung im Sommer zur Sauna wird. Gehört einem die Immobilie, kann man mit einer energetischen Sanierung noch wirksamer für Kühle im Inneren sorgen – und zum Teil Förderung dafür erhalten.
Text: Stefanie Hutschenreuter
Durch den Klimawandel werden unsere Sommer von Jahr zu Jahr heißer. Immer häufiger steigt das Thermometer über 30 Grad, was einigen Menschen zu schaffen macht. Schlafstörungen oder Kreislaufprobleme sind typische Hitzebeschwerden. Für Schwangere, Kleinkinder und Senioren kann die Hitze sogar lebensgefährlich werden. Umso wichtiger ist es daher, das Zuhause gegen extreme sommerliche Temperaturen abzuschirmen.
Doch nicht jeder kann oder darf alle Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen. Wer zur Miete wohnt, braucht beispielsweise für alle Vorrichtungen, für die eine bauliche Veränderung nötig ist, das Okay des Vermieters. Das gilt auch für die Montage einer Markise. „Selbst wenn ich eine Hitzeschutzfolie außen ans Fenster klebe, muss ich die Zustimmung der Eigentümerseite einholen“, erläutert Ingo Wagner, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale NRW.
Da der Schutz vor starker Sonneneinstrahlung aber dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zugerechnet werden könne, hätten Mieter laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in der Regel Anspruch auf die Genehmigung entsprechender Maßnahmen.
Hitze ist kein Mietmangel
Hohe Temperaturen in Wohnräumen allein sind allerdings kein Mietmangel. Entsprechend besteht auch kein generelles Recht auf Mietminderung. Ein Mietmangel kann im Einzelfall aber bei einem baulichen Mangel vorliegen, etwa wenn in einem Neubau eine zu geringe Wärmedämmung angebracht wurde. In einem Einzelurteil wurde auch schon entschieden, dass Mieter eine 30 Grad warme Dachgeschosswohnung im Sommer hinnehmen müssten, da hohe Temperaturen in einer solchen Wohnung abzusehen gewesen seien. „Die Rechtsprechung ist nicht ganz eindeutig“, betont Experte Wagner.

Laut Mieterschutzverein Frankfurt am Main entscheidet zudem der Vermieter, welche bauliche Hitzeschutzmaßnahme umgesetzt wird. Das heißt aber nicht, dass Mieter der Sommerhitze in der Wohnung hilflos ausgeliefert sind. Es gibt auch Hitzeschutz, den jeder anwenden kann.
Das kann jeder umsetzen
Wichtig ist, die Wärme erst gar nicht ins Gebäude zu lassen. Am wirkungsvollsten geht das mit einem außen angebrachten Sonnenschutz wie Rollläden, Jalousien, Sonnensegeln oder Markisen. Ist das nicht möglich, können auch innen montierte Spezialjalousien, -plissees, -faltstores oder -vorhänge Abhilfe schaffen. Einen Ventilator kann sich ebenfalls jeder in die Wohnung stellen. Der senkt zwar nicht die Temperatur, sorgt aber für Bewegung der Luft, sodass sie sich kühler anfühlt. „Außerdem verbraucht er viel weniger Energie als eine Klimaanlage“, so Wagner.
Klimageräte gibt es auch als mobile Modelle für die Steckdose, die genehmigungsfrei in der Mietwohnung aufgestellt werden können. Anders als bei fest installierten Splitgeräten muss für solche Monoblockgeräte keine Außenwand durchbohrt werden. Stattdessen gelangt die warme Luft über einen Schlauch durchs geöffnete Fenster ins Freie. Dadurch kühlen die Klimageräte aber weit weniger effektiv als Splitgeräte und verbrauchen mehr Energie.
Ein paar Grad weniger im Raum bringt es aber auch schon, richtig zu lüften, mithin nur dann die Fenster zu öffnen, wenn es im Freien kühler ist als in der Wohnung, also nachts oder am frühen Morgen. Zudem sollten sämtliche Wärmequellen in der Wohnung ausgeschaltet werden. Elektrogeräte daher nicht im Stand-by-Modus laufen lassen und die Heizung auf Sommerbetrieb stellen.
Noch effektiver gegen Hitze
Als Eigentümer einer Immobilie kann man sein Zuhause noch wirksamer gegen die Sommerhitze abschirmen, etwa durch eine Dämmung der Gebäudehülle. Steht ein Fenstertausch an, empfiehlt es sich, auf den g-Wert der Verglasung zu achten. Je niedriger der Wert ist, desto besser ist der sommerliche Wärmeschutz. Allerdings sind bei einem kleineren g-Wert auch die Wärmegewinne im Winter geringer.

Für Hauseigentümer könnte ein Heizungstausch eine Alternative zur Klimaanlage sein, denn wer sich für eine Luft-Luft-Wärmepumpe als neue Heizung entscheidet, kann mit ihr an Hitzetagen auch kühlen. „Und: In Wohngebäuden wird der Einbau einer neuen Wärmepumpe gefördert im Gegensatz zu reinen Klimaanlagen“, fügt Ingo Wagner hinzu. Konkret bezuschusst der Staat zwischen 30 und 70 Prozent der Anschaffungskosten über die Heizungsförderung der KfW.
Finanzielle Unterstützung
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat noch weitere Hitzeschutzmaßnahmen. Dazu gehören der Einbau einer Lüftungsanlage, die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Nachrüstung von außen liegenden Rollläden, Raffstores oder Markisen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes. „Beim Sonnenschutz ist wichtig, zu wissen, dass dieser nur gefördert wird, wenn er vor Fenstern montiert und intelligent geregelt wird“, betont Wagner.
Eine BEG-Förderung können Hausbesitzer auch für einen natürlichen Hitzeschutz in Form einer Dach- oder Fassadenbegrünung erhalten. Viele Städte und Gemeinden fördern die Begrünung von Dächern, Fassaden, Vorgärten und Innenhöfen. „Außerdem gibt es regionale Programme wie das ‚10 000 Grüne Dächer‘-Programm der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands“, so Fatma Özkan, Leiterin der Gruppe Klimaanpassung der Verbraucherzentrale NRW. Unter www.klimakoffer.nrw finden Interessierte alle Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen.

Grundsätzlich rät Özkan: „Unabhängig vom Förderprogramm sollten vor Beginn der Maßnahmen zunächst die formalen Voraussetzungen geprüft werden.“ Für viele Anträge sind bis zu drei Angebote externer Anbieter einzuholen. Ergänzend kann es sinnvoll sein, im Vorfeld eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um Fördermöglichkeiten zu prüfen. Das Bafa gewährt einen Zuschuss von 50 Prozent des Beratungshonorars.
Verhalten anpassen
Tipps, wie sich Hitze besser ertragen lässt.
Um Hitzeperioden gut zu überstehen, ist es neben dem Kühlhalten der Wohnung wichtig, das eigene Verhalten anzupassen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, körperliche Aktivität bei starker Hitze zu vermeiden sowie helle, weite und leichte Kleidung zu tragen. Für den Aufenthalt im Freien ist ein UV-Schutz aus Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme auf der Haut Pflicht. Auf dem Essensplan sollten leichte Kost wie Salat in kleinen Mahlzeiten und stündlich ein Glas Wasser oder Tee stehen. Verzichten sollte man auf eiweißreiche Nahrungsmittel, da sie die Körpertemperatur erhöhen. Tabu sind Alkohol oder stark zuckerhaltige Getränke.
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