Wer eine Workation beginnen will, also arbeiten und gleichzeitig Urlaub machen, sollte den richtigen Versicherungsschutz mit dabei haben.
Die Coronapandemie hat den Workation-Trend maßgeblich verstärkt, da sie zu einem drastischen Anstieg von Remote-Arbeit geführt hat. Flexibel seinen Arbeitsort wählen zu können, ohne dabei an einen festen Arbeitsplatz gebunden zu sein – das ist der Traum nicht nur vieler junger Beschäftigter. Moderne Technologien machen es leicht, weltweit zu arbeiten. Und in vielen Ländern ist der Internetzugang schneller als in Deutschland.
Dennoch sollte man auch an den Versicherungsschutz achten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt diese fünf Policen:
- Ein Muss für eine Workation ist eine Auslandskrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten in der Regel nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Die Krankheitskosten werden dabei allerdings nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Jenseits europäischer Grenzen ist man fast immer Selbstzahler. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann man sowohl als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Zudem gibt es Verträge für länger dauernde Auslandsreisen, neben der Workation auch für Work & Travel oder einem Aufenthalt als Au-pair.
- Auch eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Eigentlich sollte man diese ohnehin besitzen, Workation hin oder her. Denn diese Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt vor möglichen Schadensersatzansprüchen, falls die versicherte Person versehentlich jemandem Schaden zufügen. Dieser Schutz ist besonders wichtig, da in einigen Ländern hohe Schadenersatzansprüche bestehen können.
- Die Reiserücktrittsversicherung. Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Versichert ist man unter anderem bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schwere Erkrankung. Auch abgedeckt sind Schäden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist.
- Die private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung.
- Die Arbeitsausrüstungsversicherung. Das Tragen von wertvoller Arbeitsausrüstung wie Laptops, Kameras oder Mikrofonen während der Workation kann ein Risiko darstellen. Eine Arbeitsausrüstungsversicherung schützt wertvolle Geräte etwa vor Diebstahl oder Beschädigung.
Viele dieser Versicherungen erhalten Sie bei den Sparkassen und deren Versicherungspartnern. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.
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