Elternzeit, eine langwierige Erkrankung, Auslandsaufenthalt oder die Pflege von Angehörigen: Nach längerer Abwesenheit stellt die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz Angestellte wie Unternehmen vor Herausforderungen. Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist.
Text: Katja Stricker
So bunt wie die Lebensläufe jedes Einzelnen, so vielfältig sind die Gründe, warum vielleicht eine längere Auszeit aus dem Job notwendig wird. Und natürlich gibt es kein allgemeingültiges Erfolgsrezept für den Wiedereinstieg für alle Lebenssituationen. Hilfreich ist es aber, ihn frühzeitig zu planen. Idealerweise schon vor dem Ausstieg, etwa bei Elternzeit oder einem geplanten längeren Auslandsaufenthalt.
„Vorbildliche Arbeitgeber machen immer einen Onboarding-Plan, wenn ein Mitarbeiter nach längerer Auszeit – egal, ob wegen Elternzeit, Krankheit oder Sabbatical – zurückkommt. Und zwar fast so ausführlich wie bei einem neuen Mitarbeiter“, erklärt Emine Yilmaz, Personalexpertin und Beraterin beim Personaldienstleister Robert Half. Auch ein Mentor oder Buddy hilft in der „Eingewöhnungsphase“, vor allem, wenn die Auszeit länger gedauert und sich im Unternehmen oder den Abteilungen viel getan hat.
Komme vom Arbeitgeber keine Initiative, sollte man rechtzeitig vor der geplanten Rückkehr um ein Wiedereingliederungsgespräch mit der Führungskraft bitten, empfiehlt Bernd Slaghuis, Karriereberater und Coach aus Köln. Dabei sollten auch mögliche Herausforderungen angesprochen werden. „Insbesondere nach längerer krankheitsbedingter Auszeit kann es sein, dass Sie zunächst weniger belastbar sind, häufigere Pausen oder mehr Zeit für sich benötigen. Sprechen Sie an, was Sie sich von der Führungskraft oder dem Team wünschen. Wer keine Klarheit schafft, kann nicht erwarten, dass Rücksicht genommen wird“, sagt er.
Rechtliche Bedingungen kennen
Welche Rechte Arbeitnehmer nach einer längeren Auszeit haben, hängt vom Grund der Abwesenheit ab. Für frischgebackene Eltern sind die Rahmenbedingungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Danach sind Beschäftigte in Elternzeit durch den Kündigungsschutz abgesichert und haben ein Recht darauf, an einem gleichwertigen oder vergleichbaren Arbeitsplatz mit gleicher Stundenzahl wieder einzusteigen. Einen Anspruch auf den alten Job gibt es aber nicht.
Auch wer nach einer Betriebsratstätigkeit sein Amt aufgibt oder nicht wieder gewählt wird, genießt einen gewissen Schutz, der unter anderem im Betriebsverfassungsgesetz verankert ist. So gilt für Betriebsräte nach der Amtszeit ein einjähriger besonderer Kündigungsschutz. Darüber hinaus genießen ehemalige Betriebsräte einen beruflichen Tätigkeitsschutz. Das heißt, sie dürfen im Jahr nach Beendigung der Amtszeit nur an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, der den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer gleichwertig ist. So soll eine Degradierung nach der Betriebsratstätigkeit verhindert werden.
In Kontakt bleiben
Nach einer längeren Krankheit haben Angestellte ein Recht auf eine betriebliche Eingliederung (siehe unten). Wer gerade ein Baby bekommen hat, hat natürlich erst einmal anderes im Kopf als den Job. Und das ist auch richtig so. Wenn sich nach den ersten Wochen in Elternzeit zu Hause alles etwas eingespielt hat, sollten Arbeitnehmer versuchen, mit Kollegen und Vorgesetzten in Kontakt zu bleiben. Das gilt auch im Fall von langwierigen Erkrankungen. „Es ist wirklich sehr hilfreich, nicht komplett von der Bildfläche zu verschwinden, sondern zumindest hin und wieder ein Lebenszeichen zu senden“, sagt Personalexpertin Yilmaz.
Einfach mal eine Nachricht über Whatsapp, Linkedin oder E-Mail reicht schon. Ideal ist es auch, bei Sommerfesten oder Betriebsversammlungen vorbeizuschauen. Oder sich mit Kollegen und Kolleginnen zum Essen zu treffen.
Außerdem sollte man Kollegen bitten, wichtige Infos der Geschäftsführung oder Einladungen zu Veranstaltungen an die private E-Mail-Adresse weiterzuleiten. „So kriegen Sie Veränderungen im Team oder auch bei den Zielen der Geschäftsführung rechtzeitig mit – und nicht erst bei Ihrer Rückkehr. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, bei Bedarf auch frühzeitig zu reagieren“, sagt Yilmaz.
Fachlich weiterbilden
Um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, ist zudem eine berufliche Weiterbildung empfehlenswert. So kann man beispielsweise die Elternzeit oder auch die Phase der Wiedereingliederung nutzen, um sich technisch auf den neuesten Stand zu bringen und für die digitale Arbeitswelt von morgen fit zu machen. Hilfreich können etwa Softwarekurse sein – oder man eignet sich Wissen in einem verwandten oder neuen Bereich an, um nach der Jobauszeit richtig durchzustarten. So kommt der Vorgesetzte gar nicht erst auf die Idee, dass man neuen Aufgaben und Projekten nicht gewachsen sei.
Wer erwartet, dass nach einer Jobpause von mehreren Monaten oder sogar ein bis zwei Jahren am Arbeitsplatz alles unverändert sei, erlebt häufig eine böse Überraschung. „Unsere Arbeitswelt ist so kurzlebig, da sollte man ständig mit Veränderungen rechnen. Vielleicht wurde umstrukturiert, es gibt neue Kollegen, Vorgesetzte, Kunden und Aufgaben. Die Software wurde erneuert und auch Abläufe angepasst“, beschreibt Expertin Yilmaz mögliche Herausforderungen.
Ihr Tipp: Man sollte sich frühzeitig beim Arbeitgeber melden, um die Rückkehr zu planen. Dabei ist eine offene Kommunikation sehr wichtig. Welche Erwartungen habe ich an meinen Arbeitsplatz und meine Aufgaben? „Machen Sie auch klar, dass Sie – beispielsweise trotz Teilzeit – voll einsatzbereit sind und möglichst Ihre alten Aufgaben und Ihre alte Position wieder übernehmen möchten. Vielleicht ja mit einer Kollegin oder einem Kollegen zusammen“, so Yilmaz.
Stufenweise Rückkehr
Was bei der Wiedereingliederung nach Krankheiten zu beachten ist.
Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, kann meist nicht sofort wieder voll ins Erwerbsleben einsteigen. Eine schrittweise Rückkehr kann helfen, den Arbeitnehmer wieder in den Joballtag zu integrieren. Der Antrag für eine Wiedereingliederung läuft in der Regel über den behandelnden Arzt.
So funktioniert’s: Vor dem Start der Wiedereingliederung wird ein Stufenplan entwickelt. Darin wird unter anderem festgehalten, wann der Arbeitnehmer mit wie vielen Stunden wieder im Job startet und in welchen Schritten er zum vollen Arbeitsumfang zurückkehrt. Üblich ist es etwa für einen Vollzeitmitarbeiter, mit zwei oder drei Stunden täglich zu beginnen.
Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell dauert in der Regel zwischen vier und acht Wochen – bis zu sechs Monate. Eine feste zeitliche Beschränkung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Arbeitnehmer erhält während der Wiedereingliederung weiterhin Kranken- oder Übergangsgeld.
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