Elterngeld: Zwischen Baby und Beruf

Auch für Eltern hat der Tag nur 24 Stunden. Deshalb unterstützt der Staat Familienzuwachs mit dem Elterngeld und ermöglicht so Auszeiten oder die Reduzierung der Arbeitszeit.

Text: Malte Säger

Das Elterngeld soll einen Teil des Einkommensverlusts kompensieren, der Arbeitnehmerinnen und -nehmern entsteht, wenn sie zur Kinderbetreuung nach der Geburt zu Hause bleiben. Doch auch Arbeitslose und alle anderen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, haben Anspruch darauf. Grundsätzlich erhalten diejenigen Elterngeld, in deren Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern kann das allerdings zum Problem werden. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende von 175.000 Euro. Wer darüber liegt, hat keinen Elterngeldanspruch.

Eltern können zwischen dem „normalen“ Basiselterngeld und dem flexibleren Elterngeld Plus wählen – oder beide Varianten kombinieren. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Diese volle Bezugsdauer erreichen Eltern nur, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und jeweils mindestens zwei Monate Elterngeld nehmen – das sind die sogenannten Partnermonate. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, sind höchstens zwölf Monate möglich. Ein gleichzeitiger Bezug des Basiselterngelds von beiden Elternteilen ist grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes erlaubt.

Elterngeld in der Praxis

Der Bezug des Basiselterngelds verlängert sich im Fall von Frühgeburten, und zwar um 1 Monat auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens 8 Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei 12 Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.

Mit dem Elterngeld Plus lässt sich die Bezugsdauer auf maximal 28 Monate verdoppeln. Dann liegt die monatliche Leistung bei maximal der halben Höhe des Basiselterngelds. Wer sich fragt, was das bringt: Das Elterngeld wurde ins Leben gerufen, damit sich auch berufstätige Eltern der Kinderbetreuung widmen. Deshalb legt der Staat Wert darauf, dass sie ihre wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden reduzieren.

Da die Leistung mit dem während der Bezugsdauer erzielten Einkommen bereits ab dem ersten Euro verrechnet wird, ergibt eine Teilzeitbeschäftigung bei Basiselterngeldbezug jedoch nur in den wenigsten Fällen Sinn. Beim Elterngeld Plus können Mütter und Väter hingegen bis zur Hälfte des Nettoeinkommens vor der Geburt hinzuverdienen, ohne dass etwas vom Elterngeld abgezogen wird.

Über Elterngeld und Elterngeld Plus hinaus gibt es die Möglichkeit, einen – nicht mit den Partnermonaten zu verwechselnden – Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten zu bekommen. Voraussetzung ist, dass beide in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Der Bonus kann wahlweise für zwei, drei oder vier Monate am Stück bezogen werden.

Ermittlung der Elterngeldhöhe

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat, das Elterngeld Plus jeweils die Hälfte. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt, dem Elterngeld-Netto. Wird während des Bezugszeitraums in Teilzeit gearbeitet, wird dieses Einkommen als Zuverdienst angerechnet und vom bisherigen Elterngeld-Netto abgezogen. Das Elterngeld ersetzt danach – je nach früherem Einkommen – 65 bis 100 Prozent der Differenz.

Das Elterngeld wurde ins Leben gerufen, damit sich auch berufstätige Eltern der Kinderbetreuung widmen können.

Der Bemessungszeitraum für Selbstständige und Freiberufler ist anders geregelt als für Angestellte. Maßgeblich ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum, also in der Regel das letzte Kalenderjahr. Kommt das Baby 2026 zur Welt, zählt also das Jahr 2025. Liegt der Jahresabschluss für 2025 noch nicht vor, was bei Geburten in der ersten Jahreshälfte die Regel ist, kann das Elterngeld zunächst auf Grundlage des letzten vorliegenden Abschlusses berechnet und später korrigiert werden.

Wer seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kann während des Elterngeldbezugs außerdem vom Zu- und Abflussprinzip profitieren. Selbstständige dürfen ganz legal Ausgaben in die Bezugsmonate verlagern oder Rechnungen später bezahlen lassen. So können sie die Zuverdienstgrenzen optimal ausnutzen.

Wichtige Sonderfälle und ihre Folgen

Weitere Ausnahmen ergeben sich, wenn die Mutter Verdienstausfälle wegen Krankheit in der Schwangerschaft hatte oder in den Bemessungszeitraum Bezugsmonate für ein älteres Geschwisterkind fallen und so das Einkommen niedriger als üblich ausfiel. In beiden Fällen können die betreffenden Kalendermonate ausgeklammert werden.

Gibt es ältere Geschwister im Haushalt, so erhalten Eltern unter Umständen zusätzlich den Geschwisterbonus. Er beträgt 10 Prozent des Elterngelds, mindestens jedoch 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim Elterngeld Plus. Den Bonus gibt’s, wenn im eigenen Haushalt mindestens ein weiteres Kind lebt, das jünger als drei Jahre ist, oder bei zwei Kindern, wenn beide noch keine sechs Jahre alt sind. Bei einem oder mehreren Kindern mit Behinderung gilt der Bonus, solange sie noch keine 14 Jahre alt sind.

Bei Mehrlingen erhalten Eltern nicht für jedes Neugeborene volles Elterngeld, stattdessen gibt’s für jedes zusätzliche Kind 300 Euro dazu (150 Euro beim Elterngeld Plus). Übrigens: Anträge können erst nach der Geburt gestellt werden – was idealerweise im ersten Vierteljahr geschehen sollte, da Elterngeld nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird.

Väter nehmen Elterngeld bisher seltener in Anspruch.

 

Mutterschutz: Zeit, Geld und klare Regeln

Mutterschutz sorgt für Sicherheit rund um die Geburt. Krankenkassen, Arbeitgeber und der Staat kommen für die Leistungen auf.

Mutterschutz. Der gesetzliche Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind. Er beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung zwölf Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit gilt ein Beschäftigungsverbot, der Arbeitsplatz bleibt erhalten, Kündigungen sind in dieser Zeit unzulässig.

Mutterschaftsleistungen. Während der Mutterschutzfrist erhalten Schwangere und Mütter Einkommensersatzleistungen, deren Höhe und Quelle vom Versicherungs- und Beschäftigungsstatus abhängen. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehme­rinnen erhalten bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag von ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber stockt den Betrag bis zum Nettogehalt auf – so entsteht meist kein finanzieller Nachteil.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen oder gesetzlich familienversicherte Frauen erhalten kein Krankenkassen-Mutterschaftsgeld. Stattdessen können sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragen. Den eventuellen Differenzbetrag zahlt in der Regel der Arbeitgeber.

Selbstständige erhalten Mutterschaftsleistungen nur, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld vereinbart haben. Privat versicherte Selbstständige müssen prüfen, ob ihr Tarif ein Krankentagegeld enthält. Beamtinnen erhalten keine Mutterschaftsleistungen im Sinne des Mutterschutzgesetzes, da sie während der Mutterschutzfrist weiter ihre Dienstbezüge erhalten. Sie sind damit finanziell abgesichert.

Fotos: Adobe Stock; Illustration: Freepik.com

Neueste Beiträge

Film ab: Worauf sich Kinofans im Grefi 2026 freuen können

Gutes Kino zeigt mehr als nur Blockbuster. Dies wird am Programm der...

Glacier Express: Berge, Gletscher, Höhenrausch

Der Glacier Express ist einer der berühmtesten Panoramazüge der Welt. Auf der...

Große Feste für die Musik

Von der Arena in Verona bis Rock am Ring: Was bieten Europas...

Neue App von S Broker: Modernes Trading auf dem Smartphone

Für digitale Selbstentscheider, die mobil zum Beispiel nicht nur Fonds, sondern auch...

Vorteilspartner aktuell

Film ab: Worauf sich Kinofans im Grefi 2026 freuen können

Gutes Kino zeigt mehr als nur Blockbuster. Dies wird am Programm der...

Mit S-Quin zum kostenlosen Deka-Depot

Lediglich 28 Prozent der Sparer in Deutschland besitzen Wertpapiere wie Aktien, ETFs...

Modelabel wunderwerk: „Unser Anspruch ist mehr als nur bio“

Das Düsseldorfer Modelabel wunderwerk stellt eigene Kollektionen nachhaltig her, lässt in Europa...

Keine Zeit, aber Hunger: Wie Fittaste die Lücke schließt

Fittaste trifft einen Nerv im modernen Alltag. Viele möchten sich ausgewogen ernähren,...