Neue Gesetze, neue Chancen: Elektro-Dienstwagen werden steuerlich seit 2024 deutlich begünstigt. Die Bundesregierung hat diese Regelungen im Wachstumschancengesetz festgeschrieben. Für Arbeitnehmer und Unternehmen bedeutet das weniger Steuerlast.
Der Berufsverkehr ist dicht, doch der Wagen von Sarah L. gleitet lautlos durch die Straßen. Seit einigen Wochen fährt sie ein Elektroauto als Dienstwagen. Das Summen des Motors ist kaum hörbar, die Reichweite reicht für alle Termine. Doch der eigentliche Unterschied zu ihrem früheren Benziner macht sich nicht beim Fahren, sondern in der Steuererklärung bemerkbar: Der Fiskus behandelt Elektro-Dienstwagen inzwischen deutlich günstiger.
Während Fahrerinnen und Fahrer von klassischen Verbrennern seit jeher die sogenannte Ein-Prozent-Regel anwenden müssen, also monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises ihres Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern, gelten für reine Elektroautos reduzierte Sätze. Statt der vollen Ein-Prozent-Regel werden für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro seit Juli 2025 nur 0,25 Prozent angesetzt. Fahrzeuge, die darüber liegen, werden mit 0,5 Prozent bewertet.
Bis Juni 2025 lag die Grenze für die Viertel-Regelung noch bei 70.000 Euro. Der ADAC schreibt in seinem Artikel „E-Auto als Firmenwagen: Geldwerter Vorteil und Ladekosten 2025“, dass Arbeitnehmer damit im Vergleich zu Verbrennern bis zu 75 Prozent weniger Steuern zahlen können.
Vergünstigungen gelten mindestens bis 2030
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Unterschiede. Wer einen Verbrenner mit einem Listenpreis von 60.000 Euro fährt, muss monatlich 600 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Ein Elektroauto zum gleichen Preis wird dagegen nur mit 150 Euro monatlich angesetzt.
Selbst wenn der Preis die Grenze überschreitet, liegt die Steuerlast mit 300 Euro noch immer deutlich unter dem Verbrenner. Der ADAC weist darauf hin, dass diese Vergünstigungen bis mindestens 2030 gelten und damit langfristige Planungssicherheit bieten.

Für Plug-in-Hybride gelten gesonderte Regeln. Die Fahrzeuge profitieren von der 0,5-Prozent-Regel, allerdings nur, wenn sie bestimmte technische Kriterien erfüllen. Entweder muss die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen oder der Ausstoß darf höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer betragen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, greift die volle Ein-Prozent-Regel.
Fahrt zum Arbeitsplatz
Hinzu kommt, dass die steuerliche Begünstigung bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ebenfalls angepasst wurde. Während Verbrennerfahrer hier weiterhin 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer versteuern, reduziert sich der Satz bei Elektroautos auf ein Viertel und liegt damit bei 0,0075 Prozent. Auch Plug-in-Hybride profitieren, wenn sie die genannten Reichweiten- oder CO₂-Kriterien erfüllen.
Neben den laufenden steuerlichen Vorteilen gibt es weitere Anreize. Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2030. Für Plug-in-Hybride gilt diese Befreiung nicht. Außerdem können Arbeitnehmer ihr Fahrzeug beim Arbeitgeber steuerfrei laden, sowohl während der Arbeitszeit als auch danach. Zuschüsse für private Wallboxen sind ebenfalls steuerfrei, sofern die Kosten korrekt nachgewiesen werden.
Sonderabschreibung für Unternehmen
Unternehmen selbst profitieren zusätzlich von einer degressiven Sonderabschreibung, die für Fahrzeuge gilt, die zwischen Mitte 2025 und Anfang 2028 angeschafft werden. Laut dem Fachportal Electrive.net können im ersten Jahr bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, bevor in den Folgejahren sinkende Sätze greifen.
Dass der Staat mit diesen steuerlichen Vorteilen gezielt steuert, liegt auf der Hand. Wie das Fuhrparkbarometer 2025 des Leasinganbieters Arval zeigt, sind Dienstwagen für viele Hersteller ein entscheidender Absatzmarkt. Mit den neuen Regeln soll der Anreiz steigen, den Fuhrpark auf klimafreundliche Antriebe umzustellen.
Für Beschäftigte wie Sarah L. bedeutet das nicht nur leises Fahren, sondern auch ein spürbar höheres Nettogehalt am Ende des Monats. Während die Regelung für Verbrenner seit Jahren unverändert geblieben ist, profitieren Elektro-Dienstwagen heute in nahezu jeder Hinsicht. Die Unterschiede sind so groß wie nie zuvor – und machen die Entscheidung für ein Fahrzeug mit Stecker für viele Unternehmen und Arbeitnehmer steuerlich attraktiv.
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