Seit Januar 2022 gibt es einige Veränderungen rund um das Thema Geldverdienen. Hier das wichtigste im Überblick.
Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2022 zweimal. Am 1. Januar ist er von 9,60 Euro pro Stunde auf 9,82 Euro gestiegen. Am 1. Juli erhöht er sich auf 10,45 Euro pro Stunde.
Ausbildung: Viele Azubis erhalten mehr Geld. Für Lehrverträge, die 2022 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr nun 585 Euro. Auch für die weiteren Jahre gibt es mehr.
Coronabonus: Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 maximal 1500 Euro als steuerfreien Coronabonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dieser Höchstbetrag darf dabei nicht überschritten werden.
Steuern: Der Grundfreibetrag ist auf 9984 Euro gestiegen. Zudem sind die Eckwerte des Steuertarifs neu: Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent ist jetzt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274 613 Euro im Veranlagungszeitraum 2021 und von 278 732 Euro im Zeitraum 2022 zu entrichten.
Pflege: In der ambulanten Pflege wurden die Sachleistungsbezüge um 5 Prozent erhöht. Bei der stationären Pflege im Heim zahlt die Versicherung neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Betrag jetzt auch einen Zuschlag zum Eigenanteil. Bei der Kurzzeitpflege ist der Leistungsbetrag um 10 Prozent gestiegen.