Ab 2025 ist in bestimmten Haushalten ein smarter Stromzähler, ein sogenannter Smart Meter, Pflicht. Was die neuen intelligenten Messsysteme können, wie viel sie kosten und welche Vorteile sie bringen.
Text: Stefanie Hutschenreuter
Aktuell erhalten viele Haushalte ein Schreiben mit der Ankündigung, dass der alte Stromzähler durch ein neues intelligentes Messsystem ausgetauscht werden soll. Der Grund: Bis 2032 soll es in Deutschland keine analogen Stromzähler, auch Ferraris-Zähler genannt, mehr geben. Stattdessen bekommen alle Verbraucher zumindest einen digitalen Zähler mit Display und einige Haushalte sogar ein intelligentes Messsystem, einen sogenannten Smart Meter.
Im Gegensatz zu einer einfachen digitalen Messeinrichtung kann ein Smart Meter Daten empfangen, speichern und versenden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über Mobilfunk. Dafür hat jedes Gerät eine SIM-Karte. Für den Rollout der intelligenten Zähler sind die Messstellenbetreiber verantwortlich. Nach und nach müssen sie bis 2032 bestimmte Einbauquoten erfüllen.
Pflicht für Großverbraucher
Zudem gilt ab 2025 für einige Gruppen eine Smart-Meter-Pflicht. Betroffen sind Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch zwischen 6000 und 100.000 kWh pro Jahr. Als Berechnungsgrundlage dient der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre. Darüber hinaus betrifft die Pflicht aber auch Stromerzeuger ab 7 bis 100 kW installierter Leistung, also etwa Haushalte mit einer Photovoltaikanlage. Die dritte Gruppe mit Einbaupflicht sind Verbraucher, die sich seit dem 1. Januar 2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie einen Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox fürs E-Auto angeschafft haben.
Wer unter den Pflichteinbau fällt, muss jedoch nicht sofort mit einem Zählerwechsel rechnen. Denn die Messstellenbetreiber nehmen auch den Pflicht-Rollout schrittweise innerhalb der nächsten Jahre vor. Haushalte, die nicht unter die Einbaupflicht fallen, können einen Smart Meter optional einfordern. Dann muss der Zähler innerhalb von vier Monaten eingebaut werden. Doch egal, ob verpflichtend oder freiwillig: Wenn der Messstellenbetreiber einen intelligenten Zähler einbauen möchte, muss man die Maßnahme gestatten.
Doch wozu der ganze Aufwand? Der Grund: Dank der Kommunikationseinrichtung ermöglichen Smart Meter eine Fernablesung und auch die Nutzer können bequem ihre Stromverbräuche einsehen. Außerdem können Smart-Meter-Nutzer dynamische Stromtarife abschließen, die Stromanbieter ab 2025 im Portfolio haben müssen. Diese passen sich im 15-Minuten-Takt den Preisschwankungen an der Strombörse an. Dadurch lässt sich der Stromverbrauch gezielter steuern und etwa das E-Auto laden, wenn Strom gerade günstig ist.
Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, gibt aber zu bedenken, dass dabei der Verbraucher das volle Preisrisiko hat, neben den Niedrigpreisen also auch exorbitante Preisspitzen an der Strombörse tragen muss. Für normale Haushalte ohne flexible große Stromverbraucher lohne sich das in der Regel nicht.
Nutzen für die Energiewende
Weit wichtiger für den Experten ist jedoch der Nutzen der smarten Zähler für die Energiewende. Denn sollte in Zukunft zu wenig Grünstrom produziert werden, um den steigenden Stromhunger von Wärmepumpen oder Wallbox-Ladungen zu decken, könnten die Netzbetreiber diese Geräte über die Smart Meter drosseln. Angst vor einer Art Stromrationierung müsse man aber nicht haben, wie Holger Schneidewindt betont: „Diese Drosselung auf bis zu 4,2 kW gäbe es nur in absoluten Ausnahmefällen. Der reguläre Hausstrom wäre nicht davon betroffen und als finanziellen Ausgleich gibt es eine nicht zu unterschätzende Netzentgeltreduzierung.“
Ein Smart-Meter-Pflichteinbau kostet den Verbraucher nichts, für einen freiwilligen Wechsel werden einmalig bis zu 30 Euro fällig. Das ist gesetzlich festgelegt, genauso wie die jährlichen Kosten für den Zähler beim Pflichtwechsel. Pro Gruppe gibt es unterschiedliche Preiskategorien. Für Haushalte mit Jahresstromverbrauch bis einschließlich 10.000 kWh kostet ein Smart Meter zum Beispiel 20 Euro im Jahr. Die Verbraucherzentralen weisen jedoch darauf hin, dass ein in älteren Gebäuden notwendiger Umbau eines Zählerschranks mit mehreren 1000 Euro sehr teuer werden kann.
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