In Zeiten hoher Spritpreise ist ein Dienstfahrrad eine günstige und zugleich klimafreundliche Alternative zum Firmenwagen. Wie Mitarbeiter ihre Vorgesetzten vom Job-Bike überzeugen und was bei Steuern und Versicherungen zu beachten ist.
Text: Katja Stricker
Insbesondere durch die Pandemie hat der Drahtesel – vor allem mit Elektroantrieb – in Deutschland an Beliebtheit gewonnen; auch für den Weg zur Arbeit. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Zahl der E-Bikes in Privathaushalten bei mehr als sieben Millionen, Tendenz steigend. Längst ist das Rad zum Statussymbol geworden – und entsprechend teuer. Ein Grund mehr, sich das Dienstrad vom Arbeitgeber sponsern zu lassen.
Tipp: beim nächsten Jahresgespräch den Benefit statt einer Lohnerhöhung vorschlagen. Vorher sollten Sie Argumente sammeln. Neben Inflation und Energiekosten vor allem mit persönlichen Leistungen argumentieren, etwa einem gelungenen Projekt und anderen beruflichen Erfolgen.
Versicherungen oft mit Selbstbeteiligung
Jährlich werden in Deutschland rund 234.000 Fahrräder gestohlen. Besonders ärgerlich ist das bei teuren Rädern oder E-Bikes. Daher ist für diese Fahrräder eine spezielle Versicherung sinnvoll. Wichtig: Der Schutz sollte rund um die Uhr gelten und der Neuwert des Rads versichert sein. Häufig kann Zubehör wie Helme eingeschlossen werden.
Die Versicherung springt allerdings nur ein, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen war. Bei Schäden durch Unfall, Feuer oder Vandalismus ist teilweise eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Fahrräder sind häufig in der Hausratversicherung inkludiert, aber nur, wenn das Rad aus einer verschlossenen Garage oder dem Keller gestohlen wurde. In vielen Leasingverträgen für Diensträder sind die Versicherungen enthalten.
So funktioniert das Dienstradleasing
Diensträder sind in – nicht nur, weil sie die Umwelt schonen und einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende in deutschen Innenstädten leisten, sondern auch, weil sie ganz nebenbei noch fit und gesund halten. Da wundert es nicht, dass fast jeder zweite Angestellte hierzulande das Konzept Dienstradleasing attraktiv oder sehr attraktiv findet; bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 64 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Dienstradspezialisten Lease a Bike. Am meisten überzeugen die Gesundheits- und Umweltaspekte mit jeweils 66 Prozent die Angestellten beim Dienstradleasingkonzept.
Weiterer Vorteil: Ein Dienstrad vom Arbeitgeber lohnt sich auch steuerlich. Besonders beliebt ist das Dienstradleasing. Dabei least der Arbeitgeber Diensträder und stellt sie seinen Beschäftigten zur Verfügung. Spezialisierte Leasingfirmen, beispielsweise Eurorad, Jobrad, Businessbike, Lease a Bike oder Mein Dienstrad, bieten diesen Leasingservice an. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Job-Bike auch in ihrer Freizeit nutzen dürfen, wird in der Regel ein Überlassungsvertrag geschlossen oder ein Zusatz in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Diese private Nutzung muss unter Umständen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Die Leasingverträge laufen drei Jahre. In der Regel sind wichtige Versicherungen für Unfall und Diebstahl bereits enthalten, häufig auch ein Mobilitäts- und Pannenservice sowie Wartung und Reparaturen. Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch der Arbeitgeber profitiert vom Dienstradleasing: Er kann die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen.
Steuern sparen mit dem Dienstrad
Seit 2012 ist das Job-Bike dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt, aber mit aktuell günstigeren Steuersätzen. Je nachdem, ob der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum regulären Lohn bezahlt oder als Gehaltsumwandlung gewährt, gelten unterschiedliche Regelungen für die steuerliche Behandlung. Bei der Entgeltumwandlung muss die private Nutzung, der sogenannte geldwerte Vorteil, versteuert werden, und zwar mit 0,25 Prozent des Listenpreises. Zum Vergleich: Beim Firmenwagen ist es 1 Prozent.
Wer seinen Chef davon überzeugen kann, dass er das Dienstrad zusätzlich zum bisherigen Gehalt bekommt, quasi als Goodie statt Lohnerhöhung, bleibt sogar komplett steuer- und abgabefrei – das gilt auch für die private Nutzung. Diese Steuervergünstigung gilt für alle Diensträder, die zwischen 2019 und Ende 2030 erstmals vom Chef zur Verfügung gestellt wurden und werden. Gut zu wissen: Auch wer mit seinem Dienstrad zur Arbeit pendelt, darf für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer als Entfernungspauschale steuerlich absetzen.
Was beim späteren Kauf zu beachten ist
Am Ende der Leasingzeit, also nach drei Jahren, gibt es meist die Möglichkeit, das Dienstrad günstig zu kaufen. Diese Option sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht im Voraus vertraglich vereinbaren, weil sonst die Steuervergünstigungen unter Umständen verloren gehen. Besser: erst am Ende der Laufzeit dem Chef signalisieren, dass Sie das Fahrrad gern übernehmen würden, und ein Angebot der Leasingfirma einholen.
Wichtig: Oft ist der Kaufpreis sehr günstig und liegt weit unter dem eigentlichen Restwert. Dann muss die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert werden. Daher ist es sinnvoll, vorab durchzurechnen und abzuwägen, ob es sich rentiert, das Bike zu kaufen. Eventuell können Sie alternativ mit Ihrem Arbeitgeber auch einen neuen Leasingvertrag abschließen.
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