Im Urlaub achten viele kaum aufs Geld. Kosten, die jeden Rahmen sprengen, können jedoch den schönsten Urlaub verhageln. Oft lässt sich mit Reiseversicherungen gut vorsorgen.
Text: Malte Säger
Ob gebrochenes Bein oder stationäre Behandlung im Krankenhaus: Die medizinische Versorgung im Ausland kann schnell teuer werden. „Die deutschen Krankenkassen erstatten zwar die Kosten für Arztbesuche in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat“, erklärt Sabine Sandl, Reiseversicherungsexpertin beim Konzern Versicherungskammer. „Doch oft ist das nur ein Bruchteil der Kosten, die im Ausland entstanden sind.“
Eine Auslandsreisekrankenversicherung, am besten als Jahrespolice, gehört daher auf jeden Fall ins Gepäck. Sie kostet nur ein paar Euro pro Jahr und übernimmt die Kosten für alle am Urlaubsort medizinisch notwendigen Behandlungen. Außerdem zahlt sie den medizinisch sinnvollen Rücktransport in die Heimat, etwa in einem Ambulanzflugzeug – eine Leistung, für die die deutschen Krankenkassen nicht aufkommen. Kunden steht rund um die Uhr ein Notrufservice zur Verfügung.
Ärger mit dem Auto
Urlaub mit dem eigenen Auto: Das bedeutet Freiheit und Flexibilität. Und mit etwas Pech: Ärger. Egal, ob Panne, Unfall, Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile im Ausland: Zu den sinnvollsten Absicherungen gehört ein Kfz-Schutzbrief, der dafür sorgt, dass Urlauber mobil bleiben. Die wichtigsten Leistungen des Schutzbriefs:
- Service bei Kfz-Ausfall, Vermittlung von Pannenhilfe, Abschlepp- und Bergungsdiensten
- Hilfe bei Unfall und Krankheit, etwa Organisieren und Überwachen des Krankenrücktransports
- Vermitteln von Hotels und Ersatzfahrzeugen
- Dokumentenservice: Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzreisedokumenten.
Ebenfalls sinnvoll ist es, Unterlagen wie Führerschein, Fahrzeugpapiere und die Internationale Versicherungskarte (IVK) für den Kraftverkehr dabeizuhaben. Mit der IVK weist man die Haftpflichtversicherung fürs Fahrzeug nach. In den meisten Nachbarländern reicht für den Nachweis ein gültiges Autokennzeichen. Aber es gibt Länder, in denen man die IVK verpflichtend dabei haben muss, etwa die Türkei.
Auch bei Fahrten nach Großbritannien wird seit dem Brexit die Mitnahme der IVK empfohlen. Und obwohl in Italien auch das Kennzeichen als Nachweis gilt, verlangt die italienische Polizei bei Verkehrskontrollen oder Unfällen häufig dennoch die IVK. Ebenfalls nützlich: Der Europäische Unfallbericht erleichtert das Protokollieren eines Unfalls und hilft per mehrsprachiger Ausfüllanleitung, Barrieren zu überwinden. Den Durchschreibesatz gibt es kostenlos von der Autoversicherung.
Einbruch im Hotelzimmer
Frisch vom Frühstücksbuffet zurück, steht man plötzlich vor der aufgebrochenen Tür des Hotelzimmers – die Kamera, Sonnenbrillen und das Portemonnaie sind weg. Glück im Unglück: Gegenstände, die in der heimischen Wohnung versichert wären, sind auch dann versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, aber innerhalb eines Gebäudes aufbewahrt werden.
Dank der sogenannten Außenversicherung gilt der Schutz der Hausratversicherung zeitlich begrenzt auch im Urlaub, und das weltweit. „Je nach abgeschlossener Police können sich allerdings die Höchstsummen und Zeiträume unterscheiden“, warnt Experte Jens Wußmann vom Verband öffentlicher Versicherer. „Hier lohnt sich die Rücksprache mit dem Berater.“
Apropos Wohnung. Es ist vielleicht die Horrorvorstellung schlechthin: Man verreist – und daheim läuft die Badewanne über. Tipp: Am besten vor der Abreise eine Checkliste durchgehen. Sind alle Elektrogeräte aus? Habe ich abgeschlossen? Ist das Wasser abgedreht? Und wer jemanden hat, der hin und wieder daheim nach dem Rechten sehen kann, kann den Urlaub entspannt genießen. „Sollte dennoch ein Schaden daheim entstehen, übernehmen manche Policen sogar die Mehrkosten für Ihre Rückreise – allerdings nur, wenn es sich um einen erheblichen Versicherungsfall handelt, der eine vorzeitige Unterbrechung des Urlaubs erforderlich macht“, so Wußmann. „Auch hier ist ein Blick in die Bedingungen oder eine Rückfrage bei der Versicherung sinnvoll.“
Urlaub, den man nicht antritt
Die Reise ist gebucht und bezahlt – und dann das: Durch äußere Umstände muss der Urlaub kurzfristig gecancelt werden. Dieses Risiko lässt sich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern. Für den Reiserücktritt muss allerdings ein versicherter Grund vorliegen, etwa eine Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung.
Erhebliche Schäden am Eigentum, zum Beispiel durch Feuer, Hochwasser oder Sturm, die die Anwesenheit daheim erfordern, sind in der Regel ebenfalls versichert. Weitere Gründe können etwa der Tod eines nahen Verwandten, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeiten sein.
—
Mit S-Quin abgesichert
Das Vorteilskonto der Sparkasse Neuss bietet jede Menge Zusatzleistungen für den Urlaub im In- und Ausland.
So können Sie etwa die 24-Stunden-Hotline des S-Vorteilswelt-Service-Centers an: 02131 97-2222. Egal, ob es darum geht, Zahlungskarten zu sperren, einen Schlüsseldienst zu beauftragen oder nach einem Rohrbruch Handwerker zu organisieren – die Hotline hilft.
Mit S-Quin können Sie sich telefonisch zudem durch einen Anwalt in eigenen privaten Rechtsangelegenheiten, sofern deutsches Recht anwendbar ist, beraten lassen – dies gilt auch für Verkehrsunfälle. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG* für Sie. Für den Fall, dass eine erste telefonische Beratung nicht möglich oder nicht ausreichend ist, nennt Ihnen die ÖRAG auf Wunsch geeignete Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.
Im Rahmen des Kontomodells S-Quin Exclusiv+ können Sie auch eine Sparkassen-Kreditkarte Gold erhalten – mit mehreren optionalen Zusatzleistungen. Dazu zählen auch umfassende Reiseversicherungen und Reise-Notfallservices für Sie und Ihre Familie. Auf der Webseite der Sparkasse Neuss finden Sie einen Überblick über weitere hilfreiche Serviceleistungen.
* Im Rahmen eines Rechtsschutzvertrags mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, besteht Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsschutz-Sonderbedingungen für die telefonische Rechtsberatung.
Fotos und Illustration: AdobeStock