Rundum gut geschützt: Versicherungen, die jeder braucht

Die Deutschen haben rund 450 Millionen Versicherungspolicen in ihren Aktenordern abgeheftet. Aber sind es auch die richtigen? Welche Policen wirklich in Ihren Schrank gehören.

Text: Malte Säger

Hand aufs Herz: Wer kann schon sagen, welche Versicherungen wirklich wichtig sind? Klar ist: Nur wenige sind Pflicht, zum Beispiel die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung. Andere Policen sind empfehlenswert und wieder andere häufig überflüssig. Grundsätzlich gilt: Sind die Schadenskosten zu hoch, um sie aus eigenen Rücklagen zu bezahlen, ist Versicherungsschutz sinnvoll.

Privathaftpflicht: für jeden nötig

Auf der Liste der wichtigsten Versicherungen steht die Privathaftpflichtversicherung (PHV) ganz oben. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – im schlimmsten Fall mit dem gesamten Vermögen. „Die PHV ist ein echtes Muss. Nur sie sichert das existenzielle Risiko ab, nach einem verursachten Schaden finanziell ruiniert zu sein“, betont Sebastian Meier, Experte für Sachversicherungen beim Verband öffentlicher Versicherer. Verbraucherschützer empfehlen, mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Deckungssumme zu wählen.

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Absicherung von Gefälligkeitsschäden. Beim Umzug fällt einem Helfer ein Aquarium herunter? „Der Gesetzgeber spricht dann vom stillschweigenden Haftungsausschluss“, so Meier. „Gute Policen bieten dennoch Schutz bis zu einer gewissen Höhe, damit es nicht zum Streit kommt.“

Sobald Kinder mit an Bord sind, braucht man eine Familienpolice. Wichtig: Nach dem Gesetz gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht deliktfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu zehn Jahren. „Eltern haften nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann“, erklärt Meier. „Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Police deshalb auch Schäden deliktunfähiger Kinder mit einschließen.“

In einigen Fällen ist eine Deckungserweiterung angeraten. Betreiber einer Ölheizung schützt eine Gewässerschadenhaftpflicht vor finanziellen Folgen, die etwa ein undichter Tank verursacht. Wer vermietet, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, denn Immobilieneigentümer haften generell für Schäden, die von ihrem Grundstück oder der Immobilie ausgehen. Wird Haus oder Wohnung selbst bewohnt, reicht in der Regel die PHV aus. Für Hunde- und Pferdebesitzer ist eine Tierhalterhaftpflicht zu empfehlen, für Hundehalter ist sie unter Umständen und in manchen Bundesländern sogar Pflicht.

Absicherung der Arbeitskraft

Jeder vierte Berufstätige wird im Lauf des Erwerbslebens berufsunfähig – unabhängig von der Tätigkeit. „Ein Bürojob schützt nicht vor Berufsunfähigkeit, denn Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats sind längst die häufigsten Ursachen“, sagt Christoph Gillißen, Experte beim Verband öffentlicher Versicherer.

Die staatliche Absicherung reicht nicht. „Seit 2001 erhalten alle ab 1961 Geborenen nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, die selten die laufenden Kosten deckt“, so der Fachmann. Als voll erwerbsgemindert gilt dabei nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann – und zwar egal, in welchem Job. Als beste Absicherung gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Gillißen: „Sie sichert als einzige Police den Status des Versicherten ab, der als wichtigsten Punkt das Einkommen umfasst, das durch den Beruf und die dazu notwendigen Fertigkeiten verdient wird. Ebenso ist die gesellschaftliche Stellung versichert.“

Zu Unfällen kann es schnell kommen – ein Moment der Unachtsamkeit genügt.

Geld erhält, wer für mindestens sechs Monate nur noch die Hälfte seiner Arbeit im bisherigen Beruf verrichten kann. Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass der Versicherer keinen Jobwechsel verlangen kann. Ein Problem der BU: Bei Vorerkrankungen oder hohem Berufsrisiko bekommt man mitunter keinen oder nur teuren Schutz.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) leistet wie die BU bei gesundheitlichen Einschränkungen, sichert allerdings statt des individuellen Berufs nur den generellen Verlust der Erwerbsfähigkeit ab. Ein Industriekaufmann könnte also gezwungen sein, als Nachtwächter zu arbeiten.

„Kommen BU und EU nicht infrage, kann die Multi-Risk-Versicherung oder funktionelle Invaliditätsversicherung eine Alternative mit Einschränkungen sein“, sagt Gillißen. Also Unfallrentenversicherungen, die durch Zusatzbausteine ihren Leistungsumfang um Organschäden, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Krebs erweitern. Diese Versicherungen leisten aber in der Regel erst spät.

Eigentum absichern

Die Hausratversicherung sichert Besitztümer gegen Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl ab – und das zum Neu- oder Wiederbeschaffungswert. „Wichtig ist, darauf zu achten, dass keine Unterversicherung besteht“, betont Meier. Die liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert ist. Viele Gesellschaften verzichten aber auf die Schätzung der Werte und bieten direkt einen Unterversicherungsverzicht an, wenn eine Pauschale je Quadratmeter versichert wird, meist 650 Euro.

Die Wohngebäudeversicherung oder verbundene Gebäudeversicherung deckt Sachschäden an der Immobilie selbst ab, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion, defekte Wasserleitungen, Sturm oder Hagel entstehen. „In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind alle Ein- und Anbauten, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind“, erklärt Meier. Sowohl in der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung ist die Absicherung gegen Elementarschäden sinnvoll. Dazu zählen Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch.

Wasserschäden in der Wohnung sind lästig und können schnell ins Geld gehen.

Wichtiger Schutz für die Familie

Mit der Familie wächst die Verantwortung – und der Versicherungsbedarf. Diese drei Policen können eine sinnvolle Ergänzung sein.

  • Risikolebensversicherung: Besonders für Familien, die nur einen Hauptverdiener haben, gehört die Risikolebensversicherung für diese Person zu den wichtigsten Absicherungen der Hinterbliebenen. Verstirbt der Versicherte, erhalten die Angehörigen einen bei Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Das Fünffache des Jahresbruttoeinkommens ist eine gute Bezugsgröße für die Deckungssumme. Die Prämienhöhe hängt stark von der gewünschten Versicherungssumme und -dauer sowie dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person ab.
  • Restschuldversicherung: Sie ist vom Prinzip her eine Risikolebensversicherung mit im Laufe der Jahre sinkender Deckungssumme. Sie wird in Deutschland gern zur Absicherung von Immobilienkrediten eingesetzt. Da die Höhe der Kreditschuld immer mehr abnimmt, verringert sich auch die Deckungssumme der Restschuldversicherung entsprechend.
  • Kinderinvaliditätsversicherung: Sie zahlt im Gegensatz zur Kinderunfallversicherung auch, wenn die Schwerbehinderung des Kinds Folge einer schweren Krankheit ist – und bei einem Unfall.

Fotos: Adobe Stock, Shutterstock

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