Wer ein älteres Haus kauft oder erbt und es saniert, steht oft vor großen Aufgaben, sagen die Landesbausparkassen.
Renovieren, sanieren, umbauen: Wer ein älteres Haus gekauft oder geerbt hat und es nach eigenen Vorstellungen umgestalten möchte, steht häufig vor großen Aufgaben. An einer guten Planung, begleitet von kompetenter Beratung, führt kein Weg vorbei. Das gilt besonders, wenn deutlich mehr gemacht werden soll, als nur die Wände zu streichen.
Ob im freistehenden Einfamilienhaus mit Garten oder in der Großstadt-Wohnung mit hohen Stuckdecken: Häufig stehen für neue Eigentümer erhebliche Umbaumaßnahmen an, um eigene Wohnwünsche und gesetzliche Anforderungen an den energetischen Zustand ihrer Immobilie erfüllen zu können. Wer einen noch unsanierten Altbau kauft oder erbt, sollte sein Vorhaben deswegen überlegt und strukturiert angehen.
Viele suchen nach Wohneigentum im Bestand
Wie aus einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervorgeht, erfüllten sich 79 Prozent der Haushalte, die zwischen 2018 und 2021 in Deutschland Wohneigentum bildeten, ihren Wunsch im Bestand – nur jeder fünfte dagegen im Neubau. 23 Prozent erbten ein Objekt oder erhielten es als Geschenk. „Mit Blick auf hohe und oftmals weiter steigende Neubaupreise stellen auch wir fest, dass viele Interessenten auf den Bestand zurückgreifen“, sagt Monika Grave von der LBS.
Wer seinen Altbau nach eigenen Vorstellungen gestalten und bauliche Veränderungen vornehmen möchte, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen. Wichtig ist eine gute und umfassende Planung des Sanierungsvorhabens im Austausch mit Architekten, Bausachverständigen oder Energieberatern. Diese können Tipps bei der Materialauswahl geben, einen genauen Zeit- und Ablaufplan für Umbau oder Sanierung entwickeln oder dank ihrer Erfahrung vor manch teurer Überraschung warnen.
Wer sich entscheidet, energetisch zu sanieren, steht dabei oft vor finanziellen Herausforderungen. Deshalb sei es wichtig, neben staatlichen Förderangeboten auch etwaige Sanierungspflichten zu kennen, betont Grave. So legt etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. November 2020 energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Wohn-Riester jetzt auch für Sanierung nutzbar
Gut zu wissen, wenn es um staatliche Fördermittel geht: Das 2022 verabschiedete Jahressteuergesetz enthält hierzu wichtige Neuerungen. Ab 2024 kann die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden – zum Beispiel für die Dämmung, neue Außentüren oder einen Austausch der Heizungsanlage. Bisher war die Förderung nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.
Von der BAFA gibt es zudem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) , die unter anderem den Einbau oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und verbesserte Anlagentechnik unterstützt. „Das Geld, das jetzt für energetische Sanierung mobilisiert wird, hilft Menschen auch dabei, die laufenden Kosten ihrer Immobilie zu senken“, so Grave. Außerdem steigern Sanierungsmaßnahmen dessen Wert für nachfolgende Generationen.
Einen ersten Überblick über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten eines Sanierungsprojekts liefert der Online-Modernisierungskostenrechner der LBS. Im Modernisierungsrechner kann man sehen, wie viel die Modernisierung für 20 verschiedene Maßnahmen kosten wird und wie man die passende Finanzierung findet. Der Modernisierungskosten-Rechner zeigt zusätzlich, wie viel Energie sich durch die Maßnahmen einsparen lässt.
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