Back-up für das Konto

Das Konto ist der Dreh- und Angelpunkt des finanziellen Alltags. Daher kann es sinnvoll sein, Vertrauenspersonen für Notfälle eine Vollmacht einzuräumen.

Text: Melanie Rübartsch

Ein Unfall, eine Krankheit, ein Auslandstrip: Schneller, als man denkt, ist man für eine Zeit raus aus dem Alltag. Und wenn dann eine wichtige Überweisung ansteht, man Geld abheben möchte oder einen Dauerauftrag stoppen will? „Wer plötzlich notwendige Entscheidungen nicht selbst treffen kann, erleichtert es Angehörigen oder Freunden, wenn eine gültige Bank- oder Kontovollmacht vorliegt“, sagt Korina Dörr, Leiterin Finanzbildung beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Umfang der Vollmacht genau regeln

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einer Bank- und einer Kontovollmacht. Letztere gilt im Gegensatz zur Bankvollmacht nur für einzelne Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten. Die Vollmachtgeber müssen sich vorab ein paar Gedanken machen.

Auch Eheleute brauchen eine Vollmacht

Das Wichtigste: Wer darf Zugriff auf die Konten erhalten? Das sollten Menschen sein, denen man nahesteht und denen man vertraut. Es können auch mehrere sein – alle Kinder zum Beispiel oder die Eltern. Wichtig: Auch Eheleute brauchen eine Vollmacht. Nur wenn sie ein Gemeinschaftskonto haben, dürfen beide gleichberechtigt darauf zugreifen.

Darüber hinaus muss der Vollmachtgeber den Umfang der Vollmacht festlegen. Wie weit soll die Ermächtigung inhaltlich reichen? Soll es bestimmte Verfügungsgrenzen geben? Der Bevollmächtigte darf etwa generell nur Überweisungen bis maximal 10.000 Euro vornehmen oder grundsätzlich keinen Dispokredit in Anspruch nehmen. Und wann soll sie greifen? Unbegrenzt, in einem bestimmten Zeitraum, bis zum Tod oder darüber hinaus? Letzteres hat den Vorteil, dass der Bevollmächtigte Konten einfacher und schneller umschreiben oder auflösen kann.

Am besten in die Filiale gehen

Eine Kontovollmacht sollte schriftlich erteilt und von beiden Parteien unterschrieben sein. Kostenlose Musterbeispiele gibt es im Internet. Wer davon abweichen möchte, kann einen eigenen Text aufsetzen. In der Regel schließen die Parteien die Vollmacht direkt in der Bank- oder Sparkassenfiliale ab. Hier müssen sie sich dann einmal mit einem Ausweisdokument legitimieren. Wer Konten bei verschiedenen Sparkassen und Banken hat, für die eine Vollmacht gelten soll, lässt diese Generalvollmacht am besten vom Notar beglaubigen. So ist gewährleistet, dass auch alle Institute das Papier akzeptieren.

Wichtig: Eine erteilte Vollmacht muss nicht ewig gelten. Jedes Dokument lässt sich jederzeit widerrufen oder nachträglich beschränken. Auch das sollte am besten schriftlich passieren.

 

Checkliste

Was bei der Vollmachterteilung zu beachten ist.

  • Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt werden – am besten auf einem Formular der Bank oder Sparkasse. Beide Parteien sollten unterschreiben.
  • Man kann und sollte die Vollmacht direkt in der Filiale abgeben. Am besten ist es, wenn der Bevollmächtigte direkt mit dabei ist.
  • Die Details für die Vollmacht präzise formulieren: Verfügungsrahmen, betroffene Konten, Laufzeit.
  • Das Original an einem sicheren Ort aufbewahren.

Foto: S-Communication

 

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