Die THG-Prämie ist eine bislang noch wenig genutzte Förderung der Elektromobilität. E-Auto-Fahrer können damit ohne großen Aufwand pro Jahr mehrere Hundert Euro ausgezahlt bekommen.
Text: Wolfgang Hörner
Der Wechsel zur Elektromobilität ist in der Regel eine kostspielige Angelegenheit. Die Fahrzeuge sind in der Anschaffung deutlich teurer als Modelle mit Verbrennungsmotor. Außerdem gewähren die Hersteller – anders als bei Diesel- und Benzinversionen üblich – kaum Nachlässe.
Und in vielen Fällen kommt zusätzlich noch die Investition in eine private Ladesäule hinzu. Eine solche Wallbox kostet mit allem Drum und Dran schnell rund 1500 Euro. In Summe geht es also um sehr viel Geld. Bis vor Kurzem wurden die Kosten für diese Anschaffungen mit Zuschüssen für das Fahrzeug in Höhe von bis zu 9000 Euro und einer finanziellen Förderung für die Ladesäule spürbar abgemildert. Inzwischen ist der Staat in diesen Punkten nicht mehr so spendabel. Was viele E-Auto-Besitzer allerdings nicht wissen: Es gibt noch eine ganz andere Möglichkeit, um sich die Elektromobilität finanziell zu versüßen.
Das Zauberwort heißt THG-Prämie
Besonders erfreulich ist, dass diese Option nicht nur für Käufer neuer E-Fahrzeuge gilt, sondern dass sie auch in Anspruch genommen werden kann, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden ist. Ganz nebenbei können auch die Besitzer elektrischer Motorroller oder von E-Nutzfahrzeugen in den Genuss dieser Förderung kommen, die unter dem wenig bekannten Namen THG abgekürzt wird. Dahinter versteckt sich der sperrige Begriff der Treibhausgasminderungsquote. Dass man davon bislang so wenig in der Öffentlichkeit gehört hat, liegt vor allem auch daran, dass dieser Emissionshandel erst seit 2022 Privatleuten offensteht.
Die Hintergründe der THG sind etwas abstrakt. Im Grunde geht es darum, dass Besitzer von E-Fahrzeugen die rechnerische Einsparung an CO2-Abgasen gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor an Unternehmen verkaufen können, die zur CO2-Senkung gezwungen sind. Käufer sind in diesem Fall speziell die Mineralölunternehmen, die damit ihre CO2-Bilanz aufbessern können.
Das Ganze klingt kompliziert, ist es aber nicht, denn natürlich verkauft man als Privatperson seine CO2-Einsparung nicht einfach an der Tankstelle oder an die Konzernzentrale eines Kraftstoffherstellers, sondern an Agenturen. Diese Dienstleister sind Käufer sowie Ansprech- und Abrechnungspartner, denn der eigentliche Zertifikatsempfänger bleibt unsichtbar.
Weil der THG-Markt für Privathaushalte noch vergleichsweise jung ist, kommen momentan laufend neue Servicepartner hinzu. Neben Start-ups haben auch etablierte Unternehmen wie Stromanbieter oder sogar Versicherer dieses Geschäft für sich entdeckt. In der Praxis ist wohl tatsächlich die Wahl des Dienstleisters die größte Herausforderung für Fahrzeughalter. Einige Beispiele für entsprechende Dienstleister finden Sie unten.
Mehrere Hundert Euro pro Jahr
Was E-Auto-Fahrer natürlich am meisten interessiert: Wie viel Geld gibt es? Die Fixprämien liegen bei jährlich 250 bis 350 Euro, je nach Agentur. Das Geld gibt es jedes Jahr, und bislang ist kein Ende des THG-Handels absehbar. Grundlage ist, dass ein Elektroauto pauschal mit 862 Kilogramm CO2-Ersparnis angesetzt wird – unabhängig davon, wie viel Strom es verbraucht oder wie viel damit tatsächlich gefahren wird. Der Marktpreis für eine Tonne CO2 liegt gegenwärtig bei über 400 Euro, schwankt aber. Die anteilige Differenz ist der Gewinn der Dienstleister.
600 Euro beträgt übrigens die Strafzahlung, die Unternehmen pro Tonne Mehr-CO2 leisten müssen. Folglich können die Prämien für die Elektroautobesitzer nicht in den Himmel wachsen. Die meisten Agenturen offerieren einen vorher festgelegten jährlichen Pauschalbetrag. Nur einige wenige bieten ihren Kunden die Möglichkeit, anteilig am tatsächlich erzielten CO2-Verkaufspreis abzurechnen. Doch für die meisten E-Auto-Fahrer ist die Pauschalvergütung ohnehin sinnvoller.
Nur für reine Elektrofahrzeuge
Um in den Genuss der THG-Zahlungen zu kommen, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. So muss das Fahrzeug vollelektrisch sein – Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sind vom THG-Handel ausgenommen. Egal ist das Alter des Autos. Ganz wichtig ist hingegen, dass der Antragsteller auch der Halter des Fahrzeugs ist. Bei vielen Privatwagen wird das kein Problem sein. Doch Leasingfahrzeuge, bei denen der Leasinggeber der Halter ist, können vom tatsächlichen Nutzer nicht für die THG-Prämie angemeldet werden. Und apropos Anmeldung: Selbstverständlich kann das THG-Zertifikat für jedes Fahrzeug nur einmal pro Jahr abgerechnet werden, aber jährlich wieder aufs Neue.
Wichtige Grundregeln
Die THG-Prämie ist an einige Voraussetzungen geknüpft.
- Nur vollelektrische Fahrzeuge erhalten ein THG-Zertifikat. Hybrid- oder Plug-in-Hybrid-Modelle nehmen nicht am Emissionshandel teil.
- Nicht nur E-Autos, sondern auch E-Nutzfahrzeuge und elektrische Zweiräder wie E-Roller oder S-Pedelecs sind grundsätzlich THG-berechtigt.
- Antragsteller und Fahrzeughalter müssen identisch sein, wodurch Fahrer von Leasingautos nicht von der THG profitieren können.
- Das THG-Zertifikat eines Fahrzeugs kann pro Jahr nur einmal verkauft werden, was genau kontrolliert wird.
Alles aus einer Hand
Um die Zertifizierung beim Umweltbundesamt und den Verkauf des THG-Zertifikats kümmern sich Dienstleister, zum Beispiel:
- ADAC: adac.de
- auto: co2.auto
- EnBW: enbw.com
- Klimaquote: klima-quote.de, über die Firma Greenair
- Maingau Energie: maingau-energie.de
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