Ran an die Last-Minute-Steuerboni

Wer sich zum Jahresende einen guten Überblick über seine Ausgaben verschafft, kann oft noch ein bisschen an der Steuerschraube drehen. Acht praktische Tipps, die dabei helfen.

Text: Melanie Rübartsch

Tipp 1: Einkommensänderungen einkalkulieren

Eine deutliche Gehaltserhöhung führt beim Arbeitnehmer zugleich zu einem höheren persönlichen Steuersatz. Ohnehin geplante Ausgaben, zum Beispiel für neue IT oder eine Fortbildung, hätten daher im kommenden Jahr einen deutlicheren Steuerspareffekt als im laufenden. Ist umgekehrt mit einer Gehaltseinbuße zu rechnen, sollten die Ausgaben in diesem Jahr in die Steuerkalkulation einfließen.

Tipp 2: Freistellungsaufträge prüfen

Der steuerfreie Betrag für Zinsen und andere Kapitalerträge (Sparer-Pauschbetrag) liegt aktuell bei 1000 Euro für Singles und 2000 Euro für Ehepaare. Sparer oder Anleger, die mehrere Konten oder Depots haben, sollten diesen Betrag noch bis Jahresende entsprechend den dort jeweils anfallenden Zinsen aufteilen. Wer keinen Antrag stellt, muss sich zu viel gezahlte Abzüge später über die Steuererklärung zurückerstatten lassen.

Tipp 3: Werbungskostenpauschale knacken

Dass man sparen kann, wenn man Geld ausgibt, ist eigentlich paradox. Wenn es um Steuern geht, ergeben Ausgaben aber tatsächlich manchmal Sinn. Zum Beispiel, wenn es um die Werbungskostenpauschale geht. Der Fiskus berücksichtigt bei Arbeitnehmern für Ausgaben wie Fahrtkosten, für Arbeitsmittel oder das häusliche Arbeitszimmer automatisch einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1230 Euro. Wer diese Grenze überschreitet, kann auch mehr absetzen, muss die höheren Kosten dann aber belegen können. „Ist zum Beispiel ohnehin eine Fortbildung geplant, kann es sinnvoll sein, sie auf 2023 vorzuziehen, wenn man mit den Aufwendungen den Pauschbetrag dieses Jahr knacken würde und sie dagegen im kommenden Jahr innerhalb der 1230 Euro verpuffen würden“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Noch schnell eine Fortbildung machen – auch das kann Steuern sparen.

Tipp 4: Renovierungen vorziehen

Der Lohn- und Fahrtkostenanteil von Handwerkerrechnungen lässt sich bis zu einer bestimmten Grenze direkt von der Steuerschuld abziehen. Das Finanzamt übernimmt 20 Prozent von maximal 6000 Euro, also bis zu 1200 Euro. Insbesondere bei Arbeiten, die sich in das nächste Jahr ziehen, sollten die Rechnungen daher clever verteilt werden, um möglichst in beiden Jahren den Höchstbetrag auszuschöpfen. Voraussetzung: Der Fiskus braucht immer eine offizielle Rechnung plus Überweisungsbeleg aus dem jeweiligen Jahr.

Noch mehr können Eigenheimbesitzer seit 2023 absetzen, wenn sie ihr Haus energetisch sanieren, also etwa die Heizung optimieren oder es dämmen. Über drei Jahre verteilt ist eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro möglich. Voraussetzung: Das Haus muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein. Außerdem dürfen keine staatlichen Zuschüsse fließen.

Tipp 5: Lohnsteuerfreibeträge für Fixkosten nutzen

Fixe Ausgaben wie Arbeitswegkosten, Kitagebühren oder Unterhaltszahlungen lassen sich als Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen. Der Effekt: Der Arbeitgeber berücksichtigt diesen Betrag direkt monatlich, sodass das Nettogehalt steigt. Diesen zusätzlichen Freibetrag gibt es in der Regel allerdings erst, wenn Ausgaben von mindestens 600 Euro im Jahr zusammenkommen. Außerdem trägt das Finanzamt häufig nicht den vollen Wert ein.

Bei den Kosten für den Arbeitsweg zieht es etwa zunächst die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro ab. Der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“, den man unter www.formulare-bfinv.de im Internet findet, ist jeweils für bis zu zwei Jahre gültig. Fürs laufende Jahr ist er noch bis zum 30. November möglich. Wichtig, so Jana Bauer: „Wer einen Freibetrag nutzt, muss im kommenden Jahr zwingend eine Steuererklärung abgeben.“

Wer dieses Jahr noch heiratet, kann Steuern sparen.

Tipp 6: Splittingvorteil nutzen oder noch schnell heiraten

Wer seinen Traumpartner gefunden hat, kann doch auch gleich jetzt zum Standesamt. Eine Hochzeit bis Silvester hat den Effekt, dass der Splittingtarif für das gesamte Jahr gilt. Der damit verbundene Steuervorteil ist umso höher, je weiter die Einkommen der Partner voneinander entfernt sind. Ein Beispiel: Ein Partner verdient 40.000 Euro brutto, der andere 90.000 Euro. „Mit Splittingtarif würden sie rund 1500 Euro sparen“, rechnet Jana Bauer vor.

Tipp 7: Energiepreispauschale holen

Wer noch bis zum 31. Dezember 2022 eine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen, aber noch von keinem anderen Arbeitgeber die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro erhalten hat, kann sie nachträglich noch für 2022 geltend machen. „Dafür muss lediglich die Steuererklärung unter Angabe der Einkünfte abgegeben werden“, erklärt Jana Bauer. In der Regel berücksichtigt das Finanzamt die EPP dann automatisch. In diesem Jahr haben Steuerzahler ausnahmsweise bis zum 2. Oktober 2023 Zeit für die Abgabe der Steuererklärung; wer Hilfe vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erhält, sogar bis zum 31. Juli 2024.

Tipp 8: Freiwillig Steuern erklären

Arbeitnehmer in Steuerklasse I oder IV ohne weitere Nebeneinkünfte oder große Sonderzahlungen sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann sich der Aufwand auszahlen, insbesondere, wenn in einem Jahr zum Beispiel höhere berufsbedingte Ausgaben, Kinderbetreuungskosten oder Renovierungen angefallen sind. Die gute Nachricht: Die freiwillige Erklärung lässt sich noch vier Jahre später einreichen. Ende 2023 läuft also die Frist für das Jahr 2019 aus.

Fotos: Adobe Stock, Shutterstock

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