Mensch oder Maschine: Hilfe bei der Steuererklärung

Wer Hilfe bei seiner Steuererklärung haben möchte, hat die Wahl zwischen Software, Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein. Die Entscheidung hängt davon ab, wie kompliziert der eigene Steuerfall ist und wie viel Geld man investieren möchte.

Text: Melanie Rübartsch

Die Auswahl an Steuerprogrammen ist groß. Vor allem für Angestellte, die keine weiteren Nebeneinkünfte haben und in überschaubarem Rahmen Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen können, eignen sich Software oder Apps. Sie führen die Anwender Schritt für Schritt durch die Formulare. Regelmäßig ploppen zudem Tipps für eine mögliche Ersparnis auf.

Mit etwas Geduld lassen sich mit der elektronischen Hilfe auch etwas komplexere Fälle bewältigen, eine doppelte Haushaltsführung etwa oder Aktiengeschäfte. Die aktuellen Programme sind je nach Umfang für rund 15 bis 70 Euro zu haben. Tipp: Jahr für Jahr testen Computerzeitschriften oder Verbraucherportale wie Finanztip oder Stiftung Warentest die Softwarepakete.

Steuerberater helfen in kniffligen Fällen

Je komplizierter die Fälle werden und je mehr Know-how gefragt ist, desto eher lohnt es sich, einen Steuerberater einzuschalten. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler oder Familien, die zum Teil im Ausland gelebt haben. Die Fachleute übernehmen auch lästige Aufgaben wie das Sortieren von Belegen oder den Briefwechsel mit dem Finanzamt.

Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen und der Komplexität der Fälle. Bei einfachen Sachverhalten fallen etwa 200 Euro an, insbesondere bei Selbstständigen sind schnell vierstellige Beträge erreicht. Oft findet man geeignete Steuerberater über Empfehlungen oder über den Suchdienst der Bundessteuerberaterkammer.

Rat vom Lohnsteuerhilfeverein

Wer die höheren Kosten scheut, aber dennoch auf menschliche Beratung setzt, kann sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen umsehen. Allerdings hat ihr Einsatz gewisse Grenzen: Die Vereine dürfen Angestellte, Beamte, Studenten, Azubis, Pensionäre und Rentner beraten, Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Angestellte mit Nebeneinkünften aus selbstständigen Tätigkeiten dagegen nicht. Gibt es Einnahmen aus Miete oder Kapitalvermögen, dürfen diese zudem nicht höher als 18.000 Euro im Jahr im Fall von Singles und 36.000 Euro bei Verheirateten sein.

Wer sich beraten lassen möchte, muss Mitglied im jeweiligen Verein werden. Die meisten haben einen vom Einkommen abhängigen Jahresbeitrag zwischen 50 und rund 400 Euro plus 10 bis 15 Euro Aufnahmegebühr. Mehr Informationen gibt es über den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe oder direkt bei den Lohnsteuerhilfevereinen vor Ort.

Tipp: Ein Teil der Kosten für Berater, Vereine oder Programme lässt sich zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Die Ausgaben sind beruflich veranlasst. Beispiel: Die Hilfe bei „Anlage N“ (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) ist absetzbar, die bei „Anlage Kind“ nicht. Bis 100 Euro akzeptiert das Finanzamt aber auch gemischte Kosten komplett.

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