Wie Alleinerziehende allein alles meistern

In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Finanziell stehen sie im Alltag oft vor besonderen Herausforderungen. Der Staat entlastet sie mit verschiedenen Hilfen.

Text: Melanie Rübartsch

Kindergeld: Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, in dessen Haushalt der Nachwuchs lebt. Allerdings wird der staatliche Zuschuss zur Hälfte vom Unterhalt, den der andere Elternteil zahlen muss, abgezogen. Das Kindergeld liegt bei je 219 Euro im Monat für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind.

Kinderfreibetrag: Alternativ zum Kindergeld können Eltern einen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zu dessen Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag beträgt 5460 Euro, hinzu kommt ein Betreuungsfreibetrag von 2928 Euro. Getrennt lebenden Eltern steht jeweils die Hälfte zu. Zusätzlich zum hälftigen Kinderfreibetrag erhalten Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag, wenn das Kind mit im Haushalt lebt, aber keine weitere erwachsene Person. Wegen der Pandemie wurde er 2020 erhöht. Alleinerziehende erhalten fürs erste Kind einen Entlastungsbetrag von 4008 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht er sich um jeweils 240 Euro jährlich.

Kinderzuschlag: Diesen Zuschuss von bis zu 205 Euro können Eltern zusätzlich zum Kindergeld erhalten, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den ihrer Kinder bestreiten können. Ob ein Antrag bei der Familienkasse Erfolg versprechend ist, lässt sich über den Kiz-­Lotsen der Bundesagentur für Arbeit ermitteln: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse.

Anspruch auf Elterngeld: Anders als Paare haben Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht immer Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld. Zum Vergleich: Wer zusammenlebt, bekommt nur dann 14 Monate bewilligt, wenn Mutter und Vater die Monate aufteilen. Bei Bedarf können Alleinerziehende das Elterngeld auf 28 Monate strecken. Sie erhalten dann über den doppelten Zeitraum die Hälfte des Geldes. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 100 Prozent des Einkommens, das im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt wurde. Der Mindestbetrag sind 300 Euro, der Höchstbetrag 1800 Euro. Arbeiten die Eltern während des Bezugs in Teilzeit, wird das Gehalt bei der Berechnung mit einbezogen.

Kindesunterhalt: Für minderjährige Kinder und Volljährige, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, muss der getrennt vom Kind lebende Elternteil Unterhalt zahlen. Der wird meist nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Zahlt der Ex-Partner nicht, können Alleinerziehende beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Nach Trennung oder Scheidung steht dem betreuenden Elternteil bis zum dritten Geburtstag der Kinder auch ein Betreuungsunterhalt zu. Die Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils und der Gehälterdifferenz der Ex-Partner.

Krankheitsfall: Alleinerziehende Eltern können für bis zu 20 Arbeitstage im Jahr pro Kind Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen (maximal 50 Tage bei mehreren Kindern). Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Privat Versicherte müssen sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Regeln gelten. Für 2021 und 2022 wurde die Zahl pandemiebedingt auf 60 Tage erhöht. Übrigens: Wenn Alleinerziehende schwer erkranken oder sich nach einer OP nicht sofort um die Kinder kümmern können, zahlt die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Patienten für eine bestimmte Zeit eine Haushaltshilfe.

Kinderbetreuungskosten: Kita-Gebühren, Tagesmutter, Babysitter, offener Ganztag: Diese Betreuungsangebote lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Grundsätzlich geht das bis zum 14. Lebensjahr. Der Fiskus akzeptiert zwei Drittel der Aufwendungen, bei maximal 4000 Euro im Jahr. Dazu ist eine Rechnung vorzulegen, auf der die Betreuungskosten gesondert ausgewiesen sind.

Foto: Shutterstock

Tipps und Tools

Im Internet finden sich zahlreiche praktische Helfer.

  • www.infotool-familie.de: konkrete Leistungen und Hilfen im Überblick. Eine Website des Bundesfamilienministeriums.
  • www.familienportal.de: finanzielle Hilfen, Angebote und Anlaufstellen für Familien, auch vom Bundesfamilienministerium.
  • www.vamv.de: Infos und Helfer wie das Taschenbuch „Alleinerziehend“ des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter.
  • www.geldundhaushalt.de: Der Beratungsdienst der Sparkassen gibt einen Budgetkompass für die Familie heraus.

Titelfoto: Mauritius

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