Rentenplanung: Früh in die Zukunft blicken

Spätestens vor Vollendung des 45. Lebensjahres sollte man sein Rentenkonto geklärt haben. Diesen und viele andere Tipps gibt es im persönlichen Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Wie ein Termin abläuft und wie man sich vorbereitet.

Text: Thomas Gasch

„Rentenvorsorge beginnt eigentlich im Kreißsaal“, sagt Laura K. von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Denn der größte Fehler beim Thema Rente sei es, sich nicht oder einfach zu spät zu kümmern. „Wer regelmäßig auf die Schreiben der Rentenversicherung reagiert, macht schon vieles richtig. Das Rentenkonto sollte möglichst vor Vollendung des 45. Lebensjahres geklärt sein, Sondereinzahlungsmöglichkeiten sind rechtzeitig bekannt, und auch die Werte der jährlichen Renteninformationen stimmen“, erläutert sie. Checke man zudem die Anwartschaften der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, könne nicht viel schiefgehen.

Zusätzlich rät die Expertin, sich früh­zeitig persönlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Das ist kosten- und interessenfrei und zu fast allen Bereichen der Altersvorsorge mit dem Schwerpunkt gesetzliche ­Rente möglich. Die Beratungen erfolgen altersunabhängig vor Ort, telefonisch oder auch per Video. Ein Termin lässt sich über die kostenfreie Servicenummer 0800 10004800 vereinbaren. Dazu muss man kein aktiver Beitragszahler sein. Es reicht, dort Versicherungszeiten zu haben, etwa aus Kindererziehungszeiten, denn was kaum bekannt ist: Selbst Personen ohne einen einzigen Beitrag sind beratungsberechtigt.

Rentenkonto aktualisieren

Vor dem Beratungsgespräch sollte man sein gesetzliches Rentenkonto auf den aktuellen Stand bringen, also alle relevanten Zeiten abspeichern lassen. Dazu zählen in- und auslän­dische Beschäftigungszeiten, Schul- und Stu­dienzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie Kindererziehungszeiten. Dies geht im Rahmen einer Kontenklärung bei der DRV.

„Halten Sie es dabei einfach nach der 10-1-100-Formel: zehn Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn ein erstes Sondierungsgespräch bei der Rentenkasse, ein Jahr vor dem geplanten Rentenantrag eine Konkretisierungsberatung, 100 Tage vor Rentenbeginn dann Stellung des Rentenantrags“, so Laura K. Frühestmöglicher Rentenbeginn ist in der Regel mit 63. Zum Beratungstermin sollte man die jährlichen Stand- und Rentenmitteilungen zur gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherung mitbringen.

Gut beraten. Idealerweise führt man ab Mitte 50 drei Gespräche bei der DRV – inklusive Rentenantrag drei Monate vor Rentenbeginn.

Die häufigsten Fragen in den Terminen lauten: „Wie viel ab wann?“, „Was bleibt vom Netto übrig?“ und „Kann ich noch was tun für meine Rente?“. Hilfreich ist für die Ratsuchenden immer, sich die wichtigsten Fragen vorab zu notieren – am besten einige Tage vorher mit einer Vertrauensperson, die gern auch an der Beratung teilnehmen kann. Die Beraterin oder der Berater erfasst dann die konkrete Situation des Gegenübers inklusive Faktoren wie eingeschränkter Gesundheit, drohender Arbeitslosigkeit oder des Wunschs, das „Hamsterrad endlich zu verlassen“.

Kosten im Alter nicht unterschätzen

Unterschätzt werden von den Ratsuchenden allerdings oft die Kosten im Alter. Dem Wegfall von Fahrtkosten zur Arbeit oder dem Kauf schicker Businesskleidung stehen etwa Ausgaben für eine Haushaltshilfe, Gesundheitskosten oder gar Pflegekosten gegenüber. Auch die Freizeitgestaltung ist nicht immer kostenlos. Und: Bei gesetzlich Kranken- und Pflegepflichtversicherten reduziert sich die Bruttorente um rund 11 Prozent Eigenanteil. Bei privater oder auch freiwilliger Krankenversicherung kann es dagegen deutlich teurer werden.

Umso wichtiger ist es, Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente früh zu schließen. Das geht vor allem auf drei Wegen: Ausgleichszahlungen für einen potenziellen Rentenabschlag ab 50 Jahren, Nachzahlungen für bestimmte Schul- und Studienzeiten sowie Zahlungen, die mögliche Rentenverluste nach einer Scheidung kompensieren. Vergessen wird zudem oft die Möglichkeit einer normalen freiwilligen Beitragszahlung, etwa bei bestimmten Auszeiten vom Job, Selbstständigkeit oder auch für Beamte oder berufsständisch Versorgte.

Oft locken Steuervorteile durch die Berücksichtigung als Vorsorgeaufwendungen. „Prüfen Sie zudem früh Alternativen eines Ausstiegs aus dem Erwerbsleben. Wertguthaben aus Arbeitskonten, Altersteilzeit oder Vorruhestand sind nur Beispiele“, so die Beraterin. Der Trick: Ersetzt der Beginn der Freistellung einen abschlagsbehafteten Rentenbeginn, entsteht der positive Doppel­effekt aus weiteren Einzahlungen und Reduzierung der Abschläge. Die oft leichte Reduzierung der bezogenen ­Entgelte bleibt meist unerheblich.

Breiter Blickwinkel

„In den Beratungen werden immer alle möglichen Rentenarten besprochen, etwa zur abschlagsfreien Altersrente an besonders langjährig Versicherte oder zur Altersrente an schwerbehinderte Menschen“, ergänzt Laura K. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten unbedingt einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente prüfen lassen. „Und beziehen Sie die Versorgungssituation Ihres Partners oder Ihrer Partnerin in Ihre Ruhestandsplanung mit ein – nicht nur im Erlebens-, sondern auch im Todesfall“, so ihr Rat.

Zum Thema Steuern können die Berater allerdings nur allgemeine Erläu­terungen geben. Umso wichtiger ist daher das zweite Sondierungsgespräch etwa ein Jahr vor Rentenbeginn – oder auch ein Termin bei einem Steuer­experten. Allerdings: Das DRV-Beratungsgespräch ersetzt keine persönliche Finanzberatung.

 

Rente richtig aufstocken

So können Sie die Zahlungen im Alter erhöhen.

Gerade die Inflation und gestiegene Wohnkosten machen die Entscheidung für einen vorgezogenen Rentenbeginn aktuell noch schwerer als bisher. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei den Altersrenten bekommen Kombimodelle aus Rente oder Teilrente und Gehalt aus einem Job nach Rentenbeginn eine größere Relevanz. Weitere Informationen zum Thema Hinzuverdienst finden Sie auf den Seiten 18 und 19. Auch der Bezug weiterer Sozialleistungen wie einer Unfall- oder Hinterbliebenenrente sowie Sondereinzahlungen werden im Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung analysiert.

Fotos: Adobe Stock

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